RECHTaktuell


Urlaubsersatzleistung für Lehrer/innen

Der EuGH hat die Rechtsansicht der BMHS-Gewerkschaft bestätigt, dass Lehrerinnen und Lehrern Urlaubsabgeltungen nicht versagt werden dürfen, wenn der Urlaubskonsum nicht von ihnen vereitelt worden ist.
Klingt besser als es ist, aber immerhin:
Ein/e Kolleg/in, die/der mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters (oder wegen Berufsunfähigkeit) mit Ablauf November in den Ruhestand tritt, hat ein Anrecht auf die Ausbezahlung des im Zeitraum September bis November erworbenen Urlaubsanspruches (derzeit bei max. € 1.221,60). 
Beachte aber, dass die Herbstferien diesen Anspruch verringern können, weil ja in dieser Zeit „Urlaub“ konsumiert wird.

Fast alles bleibt aber wie gehabt: Wer in den Ferien krank wird, bekommst aber immer noch keinen Ersatz. Dein Pech, dein Risiko.
>>> Eine ausführliche Information der GÖD – BMHS >>> downloag

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Urlaubsersatzleistung
Aussendung GÖD BMHS
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EuGH-Urteil vom 11.11.2014 - Vorrückungsstichtag

Im Zuge der Beendigung von Altersdiskriminierung im Besoldungssystem für Beamte dürfen nicht neue Ungleichbehandlungen eingeführt werden

Hintergrund – Vorgeschichte:
Seit Beendigung der sogenannten „Altersdiskriminierung“ ist für die Berechnung des Vorrückungsstichtages die Schulzeit der Lehrzeit gleichzustellen. Das bedeutet, dass der Vorrückungsstichtag, von dem die Einstufung in die Gehaltsstufe berechnet wird, vom 18. Lebensjahr auf das 15. vorgezogen und damit drei Jahre mehr für die Vorrückung angerechnet wird. Das entspricht ca. einem Plus von eineinhalb Gehaltsstufen. Unser Arbeitgeber reagierte auf diese neue Situation prompt und hat kurzum die Dauer der ersten Gehaltsstufe von zwei auf fünf Jahre erhöht. Damit hat er den positiven Effekt neutralisiert. Der Bund muss zwar drei Jahre mehr für die Vorrückung anrechnen, aber die zweite Gehaltsstufe wird nicht mehr nach zwei, sondern erst nach fünf Jahren erreicht – also de facto keine Auswirkung auf die Höhe der Gehaltsstufe. Und genau diese Erhöhung der Dauer der ersten Gehaltsstufe wurde am 11.11. 2014 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Wir können gespannt sein, wie unser Dienstgeber auf die, für ihn sehr teure, Situation reagiert. Wir müssen weiter auf der Hut sein, damit sich der Bund nicht wieder auf unsere Kosten mit Tricks das Problem zu lösen versucht.  >>> Aussendung GÖD-BMHS


Zeitkonto

Information der BMHS-Gewerkschaft 10.03.14
Zusammenfassung:
Klarstellung zum Zeitkonto
Im letzten Dienstjahr ist der Verbrauch der Gutschrift des Zeitkontos nicht  von einer neu aufzunehmenden Ersatzlehrkraft abhängig, wenn sonst der Verbrauch nicht mehr möglich wäre.

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Zeitkonto
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Vorrückungsstichtag

Information der BMHS-Gewerkschaft 10.03.14

Nichtanrechnung von Praxiszeiten in der Privatwirtschaft.
Kolleg/innen, denen Vordienstzeiten nur deshalb nicht angerechnet wurden, weil sie nicht im öffentlichen Dienst, sondern in der Privatwirtschaft geleistet wurden, können sich diese (falls GÖD-Mitglieder) bei der Gewerkschaft melden, um Rechtsschutz zu erhalten. Die GÖD sucht Betroffene damit sie einen Prozess mit dem Ziel der Änderung der derzeitigen Gesetzeslage.

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Vorrückungsstichtag
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