Seit knapp einem Jahr wird der Entgeltsnachweis (Gehaltszettel) für Bundesbedienstete nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt, sondern kann oder muss, je nach Betrachtungsweise, über das Online-Portal „Austria“ gelesen und herunter geladen werden. Das sehen manche Kolleg/innen als erfreuliche Neuerung und bergrüßenswerten Service, manche empfinden die Online-Variante als Nachteil und wollen wieder den Gehaltszettel ausgedruckter Form. Und einigen ist es einfach egal. Eure Meinung dazu würde uns interessieren.
Deshalb haben wir im Bildungs- und Diskussionsforum der ÖLI-UG ein neues Thema dazu eröffnet.
Link zum Thema „Gehaltszettel nur mehr online“
Gesetzestext zur Besoldungsreform - NR-Beschluss 21.1.2015
II-L Gehaltsrechner 2014 Download
Einfache Berechnung des Monatsgehaltes für Vertragslehrer/innen mit einem befristeten IIL-Vertrag. Genaue Definition und Zuordnung der Entlohnungsgruppe und Lehrverpflichtungsgruppe
II-L+Gehaltsrechner2014UG-g-5.xlsx
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===>>Rechner
Abgeltung für Maturavorbereitung - nicht für NRP
Abgeltung Maturavorbereitung DOWNLOAD Rechner
Einfache Berechnung und Erklärung der Abgeltung für die Maturavorbereitung
Maturavorbereitung2014-g-5.xlsx
Microsoft Excel Tabelle [109.7 KB]
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Pendlerpauschale neu!
·Zusätzlich zur bestehenden Pendlerpauschale
·Bisher erhielten all jene Arbeitnehmer/innen, die keine Lohnsteuer zahlen und damit
nicht pauschalberechtigt waren bis zu € 141,-- als Negativsteuer (Direktförderung)
Zukünftig erhalten Pendler ohne Pauschal-Anspruch bis zu € 290,--.
·Wochen- und Teilzeitpendler werden anspruchsberechtigt
Wer 4-7 / 8-10 / 10+ Mal pro Kalendermonat pendelt, bekommt ein / zwei / drei Drittel der Pauschale.
·Jobticket-Angebot für alle Arbeitnehmer/innen
Bisher war das Jobticket nur für Pendlerpauschalberechtigte möglich.
·Neue Zumutbarkeitsbestimmungen
Zukünftig sollen die zumutbaren Wegzeiten verkürzt und besser auf die tatsächlichen Wegstrecken abgestimmt werden.
Das Finanzministerium wird dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Ein Entfernungsrechner auf der Homepage des BMF wird über die Entfernung und Zumutbarkeit Auskunft geben.