Wichtige Information zum Pendlerpauschale
Neues Pendlerpauschale 2013 - Antragstellung bis 31.07.2013
Die Inanspruchnahme des großen und des kleinen Pendlerpauschale wird ab dem Jahr 2013 an neue Voraussetzungen geknüpft.
Deshalb ist es wichtig, dass alle Kolleg/innen das Pendlerpauschale schon bisher oder zukünftig das Pendlerpauschale i9n Anspruch nehmen wollen, bis 31.07.2013 einen neuen Antrag (Formblatt des Finanzamtes L 34) dem Landesschulrat vorzulegen.
Ab Jänner 2013 besteht auch für Teilzeitbeschäftigte ein Anspruch auf das Pendlerpauschale.
--> weitere INFOS und Formulare
Pendlerpauschale neu!
· Zusätzlich zur bestehenden Pendlerpauschale
· Bisher erhielten all jene Arbeitnehmer/innen, die keine Lohnsteuer zahlen und damit
nicht pauschalberechtigt waren bis zu € 141,-- als Negativsteuer (Direktförderung)
Zukünftig erhalten Pendler ohne Pauschal-Anspruch bis zu € 290,--.
· Wochen- und Teilzeitpendler werden anspruchsberechtigt
Wer 4-7 / 8-10 / 10+ Mal pro Kalendermonat pendelt, bekommt ein / zwei / drei Drittel der Pauschale.
· Jobticket-Angebot für alle Arbeitnehmer/innen
Bisher war das Jobticket nur für Pendlerpauschalberechtigte möglich.
· Neue Zumutbarkeitsbestimmungen
Zukünftig sollen die zumutbaren Wegzeiten verkürzt und besser auf die tatsächlichen Wegstrecken abgestimmt werden.
Das Finanzministerium wird dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Ein Entfernungsrechner auf der Homepage des BMF wird über die Entfernung und Zumutbarkeit Auskunft geben.
