Vorrückungsstichtag neu – wer profitiert?
Zusammenfassung:
Ist dein 15. Geburtstag nach dem Abschluss des 9. Schuljahres (30. Juni) oder hast du anrechenbare Zeiten vor und „sonstige Zeiten“ nach dem 18. Geburtstag, ist eine Verbesserung des Vorrückungsstichtages möglich.
Dann solltest du den Antrag stellen.
Bitte unbedingt das offizielle Formular verwenden. (<- siehe Download)
Ergibt das Ergebnis der Prüfung durch die Behörde keine Verbesserung oder sogar eine Verschlechterung der besoldungsrechtlichen Stellung, kannst du den Antrag zurückziehen/widerrufen.
Beachte auch die Ausführungen im Informationsblatt des Ministeriums und die ausführliche Analyse! (<- siehe Download)
Hast du bereits einen formlosen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages gestellt und treffen die obigen Bedingungen für dich nicht zu, brauchst du nicht weiter reagieren. Dein ursprünglicher Antrag wird in diesem Fall als „mangelhaft“ zurückgewiesen. Und damit ist die Sache erledigt.
