Inanspruchnahme Zeitkonto - Ansuchen 1. März letzter Termin

Information von Gary Fuchsbauer:

a) Falls du spätestens am ersten Tag des neuen Schuljahres 50 wirst und ein Zeitkonto angespart hast (mindestens 360 WE bzw. halbe Lehrverpflichtung), dann kannst du bei Meldung bis 1. März (letzter Tag!!!!), im nächsten Schuljahr frei haben, wenn du fürs Schuljahr 17/18 einerseits die Zeitkontonutzung mit 50% und andererseits die Reduzierung der Lehrverpflichtung auf 50% beantragst.

Wenn das genehmigt wird, hast du 17/18 frei und bekommst immer das halbe Monatgeshalt.

Falls du 720 WE bzw. eine ganze Jahreslehrverpflichtung angespart hast, kannst du das ganze Freijahr aus dem Zeitkonto nehmen. Und natürlich geht auch eine Zwischenkombination aus den beiden Beispielen. Bloß:

a) 1.Maerz ist Meldeschluss für Zeitkontonutzung 17/18

b) Mindestnutzung ist beim Zeitkonto immer 50% (du kannst natürlich auch halb unterrichten und die Hälfte aus dem Zeitkonto nehmen und wirst dann ganz normal voll bezahlt).

Zeitkonto: Ansuchen immer bis spätestens 30. September

>>>> Informationen zum Zeitkonto

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Vorlage für das Ansuchen "Zeitkonto"
Zeitkonto+Vorlage2016.docx
Microsoft Word Dokument 12.1 KB

Altersteilzeit:

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Vorlage Ansuchen Altersteilzeit spätestens 30.August - außer die reduzierung hat sich aufgrund der endgültigen LFV erst später ergeben.
Altersteilzeit+Vorlage2015.docx
Microsoft Word Dokument 12.1 KB

Informationen zur Altersteilzeit >>> Dienstrechtsskriptum