Neues Dienstrecht für Neulehrerinnen und Neulehrer:
Eine aktuelle ÜBERGANGSREGELUNG zur Novelle "neues Dienstrecht 2013 des BMBF schafft endlich Klarheit, wer wann im Neuen Dienstrecht ist, bzw. das Alte Dienstrecht oder Neue Dienstrecht wählen kann/muss.
Zusammenfassung für Neulehrer/innen 2014/15
1. Wenn noch nie im Bundes- oder Landesdienst ein Dienstverhältnis als Lehrer/in bestand:
1.1. Dein Dienstverhältnis ist befristet (IIL) >>> im SJ 2014/15 fix im Alten Dienstrecht, ab 2015/16 gibt es ein Wahlrecht "Neu" oder "Alt"
1.2. Dein Dienstverhältnis ist unbefristet (selten im ersten Dienstjahr) >>> Wahlrecht "Neu" oder "Alt" -> gilt aber erst 2015/16 (also de facto wie oben, außer dass die Wahl ein Jahr früher ist)
2. Wenn bereits vor dem SJ 2014/15 ein Dienstverhältnis als Lehrer/in bei Bund oder Land bestand >>> fix im Alten Dienstrecht.
Beachte auch die Regelungen für Neulehrer/innen 2015/16 - 2019/20 und die Beispiele!
Entscheidungshilfe - Zusammenfassung
Wir haben als Entscheidungshilfe die Bezahlung pro Unterrichtswochenstunde
(bzw. A+BHS: WE) im Lebensdurchschnitt unter folgender Annahme verglichen:
Pflichtschulende mit 15, dann weitere Ausbildung, Unterrichtsbeginn mit 23 (Bachelor, außer FachpraktikerIn u. BS mit Sondervertrag), also ohne "Laufbahnverlust", daher alle Jahre angerechnet, Unterricht bis 65. Im alten Dienstrecht volle Lehrverpflichtung ohne Zulagen (wie KV, Kustos), im neuen Dienstrecht sind die 2 pro Woche zu erbringen Zusatzstunden wie 1 Unterrichtsstunde eingerechnet.
Mehr Info - siehe Download unter der folgenden Grafik
